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Und wenn ich verknackt werde? – BDSM im Konflikt mit dem Gesetz

Und was ist denn, wenn der Partner mich anzeigt und ich wegen Körperverletzung hinter Gittern komme?

Nun mal ganz langsam. BDSM ist doch eigentlich einvernehmlich, oder? Aber welche Gesetze greifen und wie man vielleicht sogar auf der sicheren Seite sein kann, für den Fall der Fälle, gebe ich Dir dennoch noch einmal ein wenig Input.

Erst einmal sollte man klären, welche Teile des deutschen Strafgesetzbuches bei dem aktiven Part überhaupt Anwendung finden könnten.

  1. Bild- und Videoaufnahmen gemäß § 201a des StGB
  2. Körperverletzung gemäß § 223 – 233 des StGB
  3. Sexualdelikt gemäß § 177 des StGB
  4. Freiheitsberaubung und Nötigung gemäß § 239 – 240 des StGB

Durch Schläge, egal ob mit oder ohne Hilfsmittel, liegt laut Definition des deutschen Strafgesetzbuches eine Körperverletzung vor.

Also macht sich der aktive Part strafbar. Allerdings regelt der § 228 des StGB auch, dass keine Rechtswidrigkeit vorliegt, wenn der passive Part seine Einwilligung gegeben hat.

Jetzt kommt aber der Knackpunkt: Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden, indem der passive Part Gebrauch vom Safeword macht.

Die Einwilligung sollte daher ganz eindeutig erteilt werden. So eignet sich das Vorgespräch bestens dafür, über die Grenzen zu sprechen und ein Safeword festzulegen. Dass die Person volljährig zu sein hat, sollte sich an dieser Stelle von selbst verstehen.

Ein guter Weg, sich vollkommen auf die sichere Seite zu bewegen, sollte es nach einer Session zum Streit kommen, ist eine schriftliche Genehmigung.

Allerdings lässt sich so eine Vereinbarung nur schwer umsetzen. Gerade Neulinge dürfte dieses Thema abschrecken, oder vor einem ersten Treffen wird man sich kaum diesen Formalien widmen.

Bei strafrechtlich extrem relevanten Themen, wie z.B. der Vergewaltigungsphantasie, sollte auf derartige Vereinbarungen zur Sicherheit beider aber nicht verzichtet werden.

Hast Du Dir denn schon oft um das Thema Gedanken gemacht oder vielleicht sogar Probleme bekommen? Schreib es in die Kommentare und lass andere daran teilhaben.


BDSM-Ratgeber: Kommt man mit dem Gesetz in Konflikt?

2 thoughts on “Und wenn ich verknackt werde? – BDSM im Konflikt mit dem Gesetz

  1. Ich lies mich schon einige Male von einer Frau fesseln, ohne Safeword ist es viel prickelnder, wenn ich weiß, dass es wirklich kein Entkommen gibt.

    Safeword ist eigentlich nur dann nötig, wenn es gefährlich wird, z.B. schlagen, würgen, haben Sie bei der Keuschhaltung eigentlich ein Safeword, Lady Julina?

    1. Ein Safeword ist in allen Bereichen meiner Meinung nach Pflicht. Beim Fesseln kann es genau so zu unvorhersehbaren Ereignissen kommen, beispielsweise Kreislaufprobleme oder ähnliches. Und ja, auch bei der Keuschhaltung gibt es sowas ähnliches. Auch hier muss man ja mal aus dem Käfig raus. 😉

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